Telefonische Erreichbarkeit: Mo & Fr 8-13 Uhr, Di & Do 8-17 Uhr

Finanzielle Förderung

Sichern Sie sich staatliche Zuschüsse!

Häufige Fragen

So Ihr Projekt fördern lassen

Natürliche Personen als Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten:

  • Ein- und Zweifamilienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten
  • Ersterwerber von neu sanierten Ein- und Zweifamilienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten sowie Eigentumswohnungen
  • Eigentumswohnungen in Wohnungseigentümergemeinschaften
  • Mieter! Eine Modernisierungsvereinbarung zwischen Mieter und Vermieter wird empfohlen.
  • Weitere Träger von Investitionsmaßnahmen (z. B. Wohnungsunternehmen /-genossenschaften, Bauträger usw.)
  • Zinsgünstige Kredite für alle Antragsberechtigten (ab 01.01.2016 in der erweiterten Kreditförderung)
  • Investitionszuschuss für Privatpersonen
  • Einbau von einbruchhemmenden Haus- und Wohnungseingangstüren bzw. Einbau von Nachrüstsystemen für Haus- und Wohnungseingangstüren
  • Einbau von Nachrüstsystemen für Fenster
  • Einbau einbruchhemmender Gitter und Rollläden
  • Einbau von Einbruch- und Überfallmeldeanlagen, weitere Maßnahmen wie Türspione, (Bild-) Gegensprechanlagen, z. B. mit Videotechnik

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Wir helfen Ihnen gerne weiter und beraten Sie zu den Möglichkeiten einer Förderung