Natürliche Personen als Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten:
Ein- und Zweifamilienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten
Ersterwerber von neu sanierten Ein- und Zweifamilienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten sowie Eigentumswohnungen
Eigentumswohnungen in Wohnungseigentümergemeinschaften
Mieter! Eine Modernisierungsvereinbarung zwischen Mieter und Vermieter wird empfohlen.
Weitere Träger von Investitionsmaßnahmen (z. B. Wohnungsunternehmen /-genossenschaften, Bauträger usw.)