Sichern Sie sich staatliche Zuschüsse!
Mit dem Förderprogramm Einbruchschutz der KfW-Bankengruppe kann jetzt jeder gezielt in Einzelmaßnamen zum Schutz gegen Wohnungseinbruch investieren. Mit dem Programm “Altersgerechtes Umbauen (159)” werden ab dem 01.04.2016 zusätzliche Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz über eine erweiterte Kreditvariante gefördert.
Wer kann Förderanträge stellen?
Natürliche Personen als Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten:
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Ein- und Zweifamilienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten
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Ersterwerber von neu sanierten Ein- und Zweifamilienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten sowie Eigentumswohnungen
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Eigentumswohnungen in Wohnungseigentümergemeinschaften
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Mieter! Eine Modernisierungsvereinbarung zwischen Mieter und Vermieter wird empfohlen.
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Weitere Träger von Investitionsmaßnahmen (z. B. Wohnungsunternehmen /-genossenschaften, Bauträger usw.)
Wie wird gefördert?
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Zinsgünstige Kredite für alle Antragsberechtigten (ab 01.01.2016 in der erweiterten Kreditförderung)
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Investitionszuschuss für Privatpersonen
Was wird gefördert?
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Einbau von einbruchhemmenden Haus- und Wohnungseingangstüren bzw. Einbau von Nachrüstsystemen für Haus- und Wohnungseingangstüren
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Einbau von Nachrüstsystemen für Fenster
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Einbau einbruchhemmender Gitter und Rollläden
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Einbau von Einbruch- und Überfallmeldeanlagen, weitere Maßnahmen wie Türspione, (Bild-) Gegensprechanlagen, z. B. mit Videotechnik